AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SC & FS SUPPORT CONSULTING & FACILITY SERVICE GmbH Objektbetreuung
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch
Auftragserteilung als anerkannt gelten und sowohl für unsere Auftraggeber als auch für unsere Auftragnehmer verbindlich sind.

Da Reinigungsarbeiten (Stiegenhausreinigung) werden gemäß Leistungsverzeichnis (Anbot) vom w.o. an Werktagen,
sonst an Folgetragen oder am Tag davor, durchgeführt.

Die Reinigung gilt nur für normale Verschmutzung. Reinigungen nach Professionisten, Handwerkern, Fäkalien,
Erbrochenen etc. müssen gesondert nach Aufwand verrechnet werden.

Der Abtransport von Ansammlungen diverser Materialien wie Verpackung oder Schutt erfolgt nur gegen Extrabestellung und –Verrechnung.

Wir verpflichten uns, die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Reinigungsarbeiten sachgerecht sorgfältig und
gewissenhaft, mit erprobten Mitteln, Geräten, Maschinen und Methoden durchzuführen.

Die Art der Reinigung wird auf einer Kontrollliste dokumentiert.

Wir weisen darauf hin, dass bei Minusgraden das Stiegenhaus nur gekehrt und nicht gewaschen wird.

Die Kehrung des Gehsteiges und Hofes, so diese einen Vertragsgegenstand darstellen, erfolgt nur an niederschlagsfreien Tagen und wird zur Gänze während der Winterzeit ausgesetzt.

Wir stellen die erforderlichen Arbeitskräfte bei und verpflichten uns ehrliches, zuverlässiges und gewissenhaftes Personal einzusetzen. Bei Personalausfall wird eine Vertretung von Seiten des Auftragnehmers gestellt. Das Reinigungspersonal erhält einheitliche Arbeitskleidung.

Reinigungsutensilien werden von uns beigestellt und zugleich auch das notwendige Service durchgeführt. Reinigungs- sowie Pflegemittel werden von uns beigestellt.

Nichtwasserlösliche Flecken wie Teer, Lacke, Dispersionen, Wachs, etc. die nicht mit üblichen Allzweckreinigern
entfernbar sind, müssen mit Speziallösungsmitteln behandelt werden und können nur auf Regiebasis verrechnet werden.

Kontrolle und Austausch der Glühbirnen erfolgt im Zuge der regulären Reinigung, jedoch nur bei Lampen
(Standardlampen = 40 – 100 Watt Glühbirnen), die mit einer 5-stufigen Leiter zu erreichen sind. Extraanfahrten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber liefert, ohne Berechnung, kaltes oder heißes Wasser, sowie Strom für den Betrieb der
Reinigungsmaschinen.

Änderungen des Arbeitsumfanges bzw. der zu reinigenden Quadratmeteranzahl sind in schriftlicher Form bekannt zu
geben.

II Superservice
Dieser Zusatzvertrag beinhaltet eine 24 Stunden – Notrufnummer, wo Hausbewohner einen Techniker für dringende Fälle rufen können. Diese Anfahrten werden nach Aufwand verrechnet (Nacht-, Feiertags- und Wochenendtarif 100% Zuschlag).
III Entgelt
Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen kollektivvertraglichen Bestimmungen für
Gebäudereiniger. Sie bleiben solange unverändert, bis eine Änderung dieser Bestimmungen bzw. eine gesetzliche
Erweiterung der Sozialabgaben das Lohngefüge verändert.

Daraus resultierende Erhöhungen werden aliquot dem Personalkostenanteil (85%) entsprechend auf die bestehenden Preise angerechnet. Zwischen der Vertragspartnern besteht Einvernehmen, dass die Grundlage der Preisvereinbarung das Angebot vom w.o.mit einer monatlichen Pauschale ist.

Das von uns festgesetzte Entgelt ist eine Pauschale für das gesamt Objekt. Bei vorübergehender Flächeneinschränkung aufgrund von Aufgrabungen, Bauarbeiten etc. ist keine Preisreduktion möglich.

Die Rechnungslegung erfolgt jeweils zum Ersten des Folgemonats und ist zahlbar prompt netto Kasse ohne Skonto.

Als Dienstleistungsunternehmen liegt der Hauptanteil unserer Aufwendungen in den Personalkosten, welche unsererseits monatlich pünktlich an unsere Dienstnehmer auszuzahlen sind.

IV Laufzeit
Nachstehende Vereinbarung wird auf bestimmt Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer einmonatigen
Kündigungsfrist, mittels eingeschriebenen Briefs, beendet werden.

Im Falle einer Veräußerung der Liegenschaft oder bei Wechsel der Hausverwaltung ist die Hausverwaltung für eine
ordnungsgemäße Übergabe des Vertrages zuständig.

V Haftung
Wir haften für alle Schäden, die bei den Reinigungsarbeiten entstehen und die unser Personal schuldhaft verursacht. Für Schäden, die innerhalb von 3 Werktagen vom Auftraggeber nicht schriftliche gemeldet werden, entfällt die Haftung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Vertragsbeginn zwei Schlüssel bereitzustellen, ansonsten keine Leistungserbringung erfolgen kann, ein neuerliches Anfahren des Objektes nach Aufsperren durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen. Sollte trotz hoher Sorgfalt ein oder beide Schlüssel verloren gehen, haftet der Auftragnehmer nur mit einer Pauschale von max. Euro 581,38.

VI Allgemeines
Allgemeine Vertragsbedingungen unserer Geschäftspartner werden keinesfalls Vertragsbestandteil und bedürfen überdies zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Wir erstellen für Sie ein detailliertes und kostenloses Offert. Unsere Angebote sind unverbindlich und dürfen Dritten ohne unsere Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden, ansonsten behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Sollten unser Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach mündlicher Auftragserteilung firmenmäßig
unterfertigt retourniert werden, gelten diese als voll inhaltlich von Ihnen anerkannt.

Das Reinigungspersonal ist angewiesen, Anweisungen Betreff der Durchführung der Reinigungsarbeiten, nur von den
Bevollmächtigten des Auftragnehmers entgegenzunehmen.

Unser Personal verpflichtet sich, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden,
unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.

Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und unser Personal entsprechend zu belehren.

VII Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Pölten, mit Abschluss des Vertrages hat der Auftraggeber die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen unbeschadet eigener Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen akzeptiert und erkennt deren Gültigkeit auch dann an, wenn ein gesondertes Auftragsschreiben vorliegt, welches diese Geschäftsbedingungen nicht enthält.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

Kostenlose Beratung

Unser Team steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Tel.:     +43 1 208 15 06
Fax.:    +43 1 585 531 49
E-mail: office@sc-fs.at

Unsere AGB zum downloaden

 
 

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